Post by Thomas HühnSagen die Dienstvorschriften etwas dazu?
Die ZDv 37/10 mit Stand 07/2003 (was aktuelleres habe ich nicht) sagte
damals folgendes:
111: Kennzeichnungen (Kapitel 4), Abzeichen (Kapitel 5) sowie Orden und
Ehrenzeichen (Kapitel 5 Abschnitt XIV), die nicht in dieser
Dienstvorschrift aufgeführt sind oder für die keine Tragegenehmigung
durch BMVg - Protokoll erteilt wurde, dürfen an der Uniform nicht
getragen werden (Anlage 1).
Soweit Abzeichen ausländischer, bi-/multinationaler Streitkräfte
(Kapitel 5 Abschnitt XIII) oder ziviler Institutionen einem Soldaten als
Anerkennung für sportliche Leistungen oder ehrenhalber verliehen worden
sind, dürfen diese nur am Tage der Aushändigung oder wenn es die
Höflichkeit gegenüber dem Verleiher gebietet, zu bestimmten Anlässen
angelegt werden.
114. Männliche Soldaten dürfen zur Uniform sichtbar keinen Schmuck
tragen, ausgenommen: zwei dezente Fingerringe, Krawattenspange und
Manschettenknöpfe.
116. Zur Uniform dürfen sichtbar keine Accessoires (z.B. Brillenbänder
in grellen Farben, aus der Hosentasche hängende bzw. am Gürtel
befestigte Schlüsselanhänger, am Gürtel befestigte Brillenetuis,
Walkman, Maßbänder) getragen werden.
Aber auch:
123. Im Rahmen der Bestimmungen dieser Dienstvorschrift dürfen
Bekleidungsartikel getragen werden, die nicht zum Ausstattungssoll
gehören.2) Das Tragen dieser Bekleidungsartikel darf nicht befohlen
werden.
[Fußnote: Sofern nicht einheitlicher Anzug gem. Nr. 104 befohlen]
Die Leitungslösung:
- Ein Band ist ein ehrenhalber verliehenes Abzeichen einer zivilen
Institution nach 111/Satz 2 und wurde zufällig genau an dem Tag
verliehen (dazu sollte es sauber sein...).
- Ein Band ist ein Bekleidungsartikel, der nicht zum Ausstattungssoll
gehört und freiwillig getragen wird (dann darf's auch dreckig sein...).
Damit wäre 123 erfüllt.
Post by Thomas HühnMich wundert, daß das gestattet sein soll. Ich hielte es auch für falsch.
Die Bundeswehr hat eine Auftragstaktik. Da müssen Vorschriften nicht im
Wortlaut befolgt werden, mitdenken ist durchaus erwünscht:-)
Sieht man z.B. daran, daß außerhalb umschlossener militärischer Anlagen
ja auch nur der Gesellschafts- bzw. Dienstanzug getragen werden darf.
Vgl. jeden Bahnhof am Wochenende...
Post by Thomas HühnSchließlich darf eine Miss Sachsen-Anhalt sicher auch nicht ihre Schärpe
über der Uniform tragen.
Hm. In *dem* Fall würde ich das als "ausländisches Ehrenzeichen" ansehen
und sie eher vom Tragen der Uniform befreien:-)
Beste Grüße,
Franz
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Nur Feiglinge und Versager ernähren nicht ausschliesslich von Sachen,
die weder weglaufen, noch schreien, noch sich wehren können.
(F. Diesch in ***@dieschf.news.arcor.de)